Die Sicherheit der elektrischen Anlagen ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Verwendung. Um die Sicherheit zu gewährleisten ist es vernünftig in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der elektrischen Anlage durchführen zu lassen. Das allgemeine Prüfintervall für elektrische Anlagen ist 5 Jahre und kann je nach Beanspruchung auch längere oder kürzere sein.
Für die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen sprechen mehrere Faktoren:
- Schutz von Leben und Werten
Personenschutz und Arbeitssicherheit sollte höchste Priorität zukommen, denn auf Kosten der Sicherheit und Menschenleben darf nicht gespart werden! - Schutz vor Unfällen und Bränden
Elektrische Energie oder elektrische Betriebsmittel spielen bei fast 50% aller ermittelten Brandursachen eine unmittelbare Rolle. - Vermeidung von Stillstandszeiten bzw. Betriebsunterbrechungen
Die ordnungsgemäße Funktion der elektrischen Anlage wird von einem Fachmann sichergestellt. Der tägliche und zuverlässige Betrieb der Anlage kann somit gewährleistet werden. Der einwandfreie Zustand der Elektro-, bzw. Blitzschutzanlage kann nachgewiesen werden und führt so auch zu einer Wertsteigerung des Objektes. - Einsparung von Energiekosten
Im Zuge der Befunderstellung können mögliche Einsparpotentiale in der Elektroanlage aufgezeigt werden.
- Einhaltung gesetzlicher Prüffristen
„Eine persönliche Haftung des Arbeitgebers, Vermieters oder Betreibers ist nur auszuschließen, wenn der Nachweis der Prüfungen durch den Elektrofachbetrieb in Form Elektrobefundes, bzw. Blitzschutzbefundes erbracht und dokumentiert wird.“ Der Anlagenbetreiber hat also eine klare Anlagenverantwortung. Wer die vorgeschriebene Anlagenüberprüfung nicht durchführt, handelt „grob fahrlässig“. Tötung oder Verletzung von Personen und Tieren, Zerstörung oder Beschädigung von Sachwerten in der Folge von elektrischen Fehlern bei unzureichenden Schutzmaßnahmen können zu schwerwiegenden rechtlichen Maßnahmen, Gerichtsverfahren, Verurteilungen und Bestrafungen auch mit empfindlichen finanziellen und materiellen Verlusten führen. Gewerbliche und industrielle Anlagen unterliegen ebenfalls einer wiederkehrenden gesetzlichen Überprüfungspflicht. Die Gewerbebehörde und die Elektroschutzverordnung legen die Intervalle der Überprüfung fest, die in der Regel alle zwei Jahre erfolgt. (Dieses Intervall kann behördlich verkürzt oder verlängert werden.)
Elektrobefund nach ÖVE ÖNORM E8001-6-61/62
Endverbraucheranlagen (z.B. Wohnhäuser) unterliegen außer der Erstprüfung keiner gesetzlichen Überprüfungspflicht, solange keine erheblichen Änderungen stattfinden. Das empfohlene Intervall der Prüfung ist 5-10 Jahre (siehe KFE Empfehlungen (ET 200-0)
Bei Mietwohnungen muss künftig bei der „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sichergestellt sein, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Des Weiteren ist jedenfalls der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von 30mA erforderlich. Wichtig ist auch das Vorliegen einer Dokumentation darüber, denn wenn keine geeignete Dokumentation vorhanden ist kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung auch nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.
Überprüfung elektrischer Betriebsmittel bzw. Arbeitsmittel nach ÖVE ÖNORM E8701-1
Die Prüfung der elektrischen Geräte ist für Arbeitgeber verpflichtend und stellt die Basis für die Sicherheit der Angestellten dar. Unser speziell ausgebildetes Fachpersonal kann diese verpflichtenden Prüfungen ihrer ortsveränderlichen und ortsunveränderlichen Geräte für Sie übernehmen. Unser Leistungsangebot umfasst die Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung des Isolationswiderstands, Schutzleiterstrommessung, Berührungsstrommessung und das Erstellen eines Prüfprotokol.
Programm zur Verwaltung Ihrer elektrischen Geräte
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit im Zuge der Geräteprüfung eine Datenbank aufzubauen. Diese enthält alle Ihre elektrischen Arbeitsmittel und damit ist es Ihnen möglich Ihre elektrischen Betriebsmittel zu verwalten und die nötigen regelmäßigen Prüfungen zu dokumentieren und zu überwachen. Die Datenbank ist auf Basis von Microsoft Access 2007 entworfen und ist somit auf Windows Systemen lauffähig.
Für genauere Informationen steht Ihnen unser Fachpersonal gerne zur Verfügung.